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Arbeit und Fatigue - Berufliche Wiedereingliederung

Fatigue kann als mentale sowie körperliche Erschöpfung auftreten. Zwar gibt es verschiedene Alltagsstrategien, die den Umgang mit Fatigue im Alltag erleichtern, jedoch können Begleiterscheinungen einer Fatigue auch die Präzision, Richtigkeit, und Geschwindigkeit unseres Handelns erschweren. Auch die Stimmung kann negativ beeinflusst werden.  Dadurch kann Fatigue einen massiven Einfluss auf die Arbeitsleistung und -fähigkeit haben. In manchen Fällen schränkt Fatigue Betroffene so stark ein, dass der Beruf nur noch eingeschränkt oder nicht mehr ausgeübt werden kann.
Je nachdem ob dies nur für einige Wochen oder auf Dauer der Fall ist, greifen verschiedene Unterstützungsmechanismen. Welche das sind und wie du in dieser Zeit finanziell Unterstützung bekommen kannst, wird in diesem Artikel beleuchtet.

1. Krankschreibung

Chronologische Prozessbeschreibung der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit

Treten so starke Symptome auf, dass du deine Arbeit im Moment aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführen kannst, kannst dich bei deinem Arbeitgeber krankmelden. Das gibt dir Zeit, dich zu erholen, Energie zu tanken und mit deinen Symptomen proaktiv umzugehen. Üblicherweise muss am dritten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt eingereicht werden, Regelungen können jedoch Einzelvertraglich in Arbeitsverträgen geregelt werden.
Ab dem ersten Tag der Krankschreibung durch einen Arzt ersetzt das Krankengeld das Entgelt. Dies wird dir in der Regel bis einschließlich der sechsten Woche nach der Krankschreibung von deinen Arbeitgebern bezahlt.
Von der siebten Woche bis zum 18. Monat der Krankschreibung wird das Krankengeld auf 70% des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts reduziert und von der Krankenkasse ausgezahlt. Diese Krankengeldzahlungen werden jedoch maximal 78 Woche in drei Jahren geleistet, sofern sich die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum erstreckt.

Bei Selbstständigen und Kurzzeitbeschäftigten können die Regelungen abweichen. Die Krankenkassen können hier Klarheit schaffen.

2. Rehabilitationsleistungen

Das Hauptziel einer Rehabilitation oder gekürzt Reha ist hierbei die Verschlimmerung einer Erkrankung abzuwenden und die Funktionsfähigkeit der Patienten bestmöglich wiederherzustellen. Solche Maßnahmen werden für gewöhnlich von einem Team aus verschiedenen Experten (z.B. Neurologe, Physio- und Psychotherapeut) durchgeführt und können sowohl im ambulanten als auch stationären Kontext stattfinden.

Tabellarische Unterscheidung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation

Im Arbeitskontext gibt es zwei Arten einer Rehabilitation:

Medizinische Rehabilitation

Ist die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert, kann ein Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen bestehen. Ob eine Reha möglich ist sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Bei der Findung der idealen Behandlung können zudem krankheitsassoziierte Beratungsstellen helfen. Eine medizinische Rehabilitation wird entweder von der Rentenversicherung übernommen, oder von der Krankenkasse gezahlt, falls die Reha der Vermeidung der Pflegebedürftigkeit dient.
In der Reha werden die Symptomatik und falls möglich Ursachen behandelt und Patienten lernen, wie sie selbst am besten mit der Erkrankung umgehen können.

Berufliche Rehabilitation

Beruliche Rehabilitationen sind keine Heilbehandlung, sondern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diesezielen darauf ab, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten und/oder neue Berufsperspektiven zu schaffen. Diese Leistungen können entweder über spezialisierte Kliniken erfolgen (z.B. parallel zu einer medizinischen Rehabilitation), am Arbeitsplatz stattfinden, oder in Form von Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
Die Rentenversicherungen informieren darüber, ob ein Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation besteht und wie ein entsprechender Antrag gestellt werden kann.

Willst du nun nach einer längeren Pause langsam wieder ins Arbeitsleben einsteigen, gibt es neben den beruflichen Rehabilitationsleistungen auch gesetzliche Wiedereingliederungsmaßnahmen, von denen du Gebrauch machen kannst.

3. Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Chronologische Prozessbeschreibung des Hamburger Modells der beruflichen Wiedereingliederung

Das Hamburger Modell ist eine gesetzlich verankerte Herangehensweise, Menschen nach einer krankheitsbedingten Pause von mehr als sechs Wochen schrittweise wieder in die Berufstätigkeit zu begleiten. Dabei erarbeiten Ärzt:innen, die Patienten:innen und die Arbeitgeber zusammen einen Plan für den Wiedereinstieg in den Beruf. Dieser beginnt mit einer an die Gesundheit des/der Patienten:in angepassten reduzierter Wochenarbeitszeit, welche stufenweise auf das Anfangsniveau vor der Erkrankung erhöht wird. Zuzüglich können berufliche Rehabilitationsleistungen in Anspruch genommen werden, um die Kosten für notwendige Änderungen am Arbeitsplatz wie zum Beispiel an die Fatigue angepasste Technologien zu decken. Der Plan ist dabei hochindividuell und dauert für gewöhnlich sechs Wochen bis sechs Monate. Während der Wiedereingliederungszeit erhält der/die Patient:in weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse bzw. ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung statt dem normalen Lohn.

Voraussetzung für die stufenweise Wiedereingliederung ist die Feststellung des Arztes/ der Ärztin, dass der/die Patient:in derzeit nicht dem vollen Arbeitspensum nachkommen kann, der angenommene Antrag an die Renten- oder Krankenversicherung, und die Zustimmung des Arbeitgebers.