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Erwerbsminderungsrente bei chronischen Erkrankungen

Kann ein Patient seinen Beruf aufgrund einer Erkrankung, beispielsweise einer chronischen Erkrankung wie Long Covid, Chronischem Fatigue Syndrom (ME/CFS), Multipler Sklerose, Krebserkrankungen, Rheumatoider Arthritis, Fibromyalgie, oder anderen nicht mehr ausüben, gibt es mit der Erwerbsminderungsrente eine Möglichkeit den Verdienstausfall auszugleichen. Was eine Erwerbsminderungsrente ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Form der Rente, die in Deutschland gezahlt wird, wenn jemand aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Sie dient der Grundsicherung und ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit zu bestreiten.

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann bei Erwerbsminderung entstehen. Zu unterscheiden ist eine Berufsunfähigkeit:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der ausgeübte Beruf aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr ausgeübt werden kann. Hier greift nach individueller Bewertung eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern diese privat abgeschlossen wurde. Berufsunfähigkeitsversicherungen zählen zu den privaten Zusatzversicherungen.
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Patient dauerhaft gar keiner Tätigkeit für mehr als drei Stunden täglich nachgehen kann, sich also kein eigenständiges Einkommen erwirtschaften kann. Hier kann eine Erwerbsminderungsgrenze finanzielle Sicherheit schaffen.

Unterschieden wird zwischen einer teilweisen und vollen Erwerbsminderungsrente:

  • Volle Erwerbsminderungsrente
    Kann ein Versicherter durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen, kann eine volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente
    Kann ein Versicherter zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen, wird eine anteilige Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.

Für Versicherte, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, gelten abweichende Regelungen: Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente, wenn die weniger als sechs Stunden pro Tag im erlernten oder einem gleichwertigen Beruf arbeiten können.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Träger der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist die Deutsche Rentenversicherung. Um Erwerbsminderungsrente zu beziehen, musst du also

  • mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Versicherung versichert sein (Mindestversicherungszeit, allgemeine Wartezeit). Hierbei gilt der Zeitraum, der dem Eintritt in die Erwerbsminderung direkt vorausgeht.
  • mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben

Zudem darfst du die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht haben.

Auch aus medizinischer Sicht müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Erwerbstätigkeit lässt sich auch durch Reha Maßnahmen nicht wieder herstellen
  • Eine medizinische Notwendigkeit der Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten bestätigt.

Wie wird der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente beurteilt?

Als Träger der Erwerbsminderungsrente prüft die Deutsche Rentenversicherung ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Beurteilung der medizinischen Zugangskriterien wird die Rentenversicherung einen Befundbericht von deinem Arzt anfordern. Das notwendige Gutachten wird vom sozialmedizinischen Dienst erstellt.

Wurde das Gutachten vor einer Rehamaßnahme erstellt, kann ein Reha-Befund dieses Gutachten ersetzen. Die Rentenversicherung überprüft üblicherweise erneut, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente und wie lange wird sie ausgezahlt?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den individuellen Versicherungsbeiträgen und der Anzahl an Versicherungsjahren. Die Erwerbsminderungsrente kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Die Dauer der Rentenzahlung ist dabei in der Regel auf maximal drei Jahre befristet und muss bei weiterer Erwerbsunfähigkeit verlängert werden.

Grundsätzlich wird die Erwerbsminderungsrente berechnet, indem die persönlichen Entgeltpunkte mit dem  Rentenfaktor und dem aktuellen Wert der Rente multipliziert werden:

Entgeltpunkte

Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten und dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für 2023 beträgt 43.124 Euro und entspricht 1.0 Entgeltpunkten. Liegt dein Einkommen darüber, steigen auch deine Entgeltpunkte. Liegt dein Einkommen darunter, fallen auch deine Entgeltpunkte.

Rentenfaktor

Der Rentenfaktor ist ein festgelegter Faktor und bestimmt die Absicherung im Rahmen der Rentenart. Die Altersrente hat den Faktor 1,0, ebenso die volle Erwerbsminderungsrente. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben den Rentenfaktor 0,5.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist jährlich neu festgelegt und entspricht der monatlichen, ungeminderten Rente, die ein Durchschnittsverdiener erhalten würde. Vom 1.7.2023 bis zum 30.06.2024 beträgt der aktuelle Rentenwert in Deutschland 37,60 Eur.

Reicht eine teilweise Erwerbsminderungsrente dennoch nicht aus, können Betroffene sich etwas dazu verdienen. Der jährliche Hinzuverdienst unterliegt jedoch Höchstgrenzen und kann die Höhe der Erwerbsminderungsrente beeinflussen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihren Webseiten weiterführende, ausführliche Informationen bereitgestellt. Informationen gehen auf die spezifischen Erkrankungen ein und geben strukturell Hilfe, welche Schritte du einleiten kannst. Bei Unsicherheiten können auch Beratungsgespräche vereinbart werden.